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Stammdaten der Bestellung/Änderung einer Eintragung

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Zuständiges
Landesgericht

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 Eintragung

Nomenklatur-
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Spezialgebiete

Möchten Sie eine Homepage bestellen?    

Kosten  jährlich € 36,00 incl. MwSt, keine Einrichtungsgebühr
 

Wenn ja, Verweis auf 3 andere Homepages möglich: z.B. bestehende eigene Homepage, Firma usw. 

Homepage 1

 

Homepage 2

 

Homepage 3

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Sachverständigen - Homepage (Stand Jänner 2006)

  1. Allgemeines

Bei diesem Angebot handelt es sich um einen internetbasierten Informationsdienst von FIT Fotr Informationstechnik GesBr, A-8051 Thal bei Graz, Wendelleiten 692 (http://www.sachverstaendigensuche.at bzw. http://www.sachverständigensuche.at). Für die Einrichtung und den Betrieb einer Homepage im Rahmen dieses Informationsdienstes gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Umfang und Inhalt der Eintragung

Jeder Auftraggeber kann bei FIT eine eigene Homepage einrichten lassen. Die Daten werden von den Sachverständigen bereitgestellt. Der Auftraggeber haftet selbst für die Richtigkeit seiner Angaben. Diese Daten werden automationsunterstützt gespeichert. Jede Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte wird ausgeschlossen.

  1. Dauer der Eintragung und Rücktritt vom Vertrag

Der Auftrag eine Homepage einzurichten und im Internet verfügbar zu halten, gilt für eine Mindestdauer von zwölf Monaten. Ein Rücktritt ist jeweils schriftlich zum Jahresende bekannt zu geben.

  1. Preis für eine Homepage

Stand Jänner 2006: 30,-- Euro zuzüglich 20 % USt.

  1. Preise für Änderungen

Für alle nachträglichen Änderungen werden im Rahmen eines Fair USE -Abkommens keine zusätzlichen Kosten verrechnet.

  1. Überweisungskosten und -gebühren

Überweisungskosten oder -gebühren gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

  1. Rechnungslegung und Zahlung

Die FIT Fotr Informationstechnik GesBr ist zur Rechnungslegung berechtigt, sobald die vom Auftraggeber gewünschte Homepage erstmals im Internet aufscheint. Alle Rechnungen sind binnen 10 Tagen netto ohne Skonto fällig.

  1. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche können nur bei grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden und umfassen in jedem Fall nur die Kosten der reinen Schadensbehebung, keine Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Schadenersatzansprüche verjähren - sofern keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist vorliegt - spätestens drei Jahre nach Eintritt des den Anspruch zugrunde liegenden Vorfalls. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch ein unabwendbares Ereignis welches außerhalb des Verantwortungsbereiches der FIT Fotr Informationstechnik GesBr liegt, verursacht wurde. Die Haftung der FIT Fotr Informationstechnik GesBr ist weiters für Inhalte ausgeschlossen, die die Sachverständigen übermittelt oder über ihre Homepage mittels Link zugänglich gemacht haben. Diese Daten stehen in der alleinigen Verantwortung des Sachverständigen.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist A-8051 Graz. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht.

AGB gelesen und akzeptiert:

 

Copyright © 2006 FIT- Fotr Informationstechnik.
Alle Rechte vorbehalten. Geändert am: 24. Februar 2006 
 
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